Förderung für neue Fenster 2026 – was wird bezuschusst?
- Wer fördert was? BAFA, KfW und Steuerbonus im Überblick
- BAFA
- KfW
- Steuerbonus § 35c EStG
- Wie hoch ist der Zuschuss vom BAFA?
- Welche Fenster werden gefördert?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Gebäudealter
- Energieeffizienz-Experte (EEE)
- Antrag vor Beginn
- Fachgerechter Einbau + Lüftungskonzept
- Was ist mit dem KfW-Ergänzungskredit?
- Kreditbetrag
- Voraussetzung
- BAFA-Zusage
- Fazit
- Steuerbonus als Alternative
- Steuerbonus § 35c EStG
- BAFA oder Steuerbonus?
- Was wird sonst noch gefördert?
- Mitgefördert
- Nicht gefördert
- So läuft der Antrag – Schritt für Schritt
- Energieeffizienz-Experten beauftragen
- Angebot einholen
- BAFA-Antrag stellen
- Fenster einbauen lassen
- Die drei häufigsten Fehler bei der Förderung
- Zu spät beantragen
- Uw-Wert und Ug-Wert verwechseln
- Keinen iSFP machen
- Häufige Fragen zur Fenster-Förderung 2026
- Werden auch Haustüren und Schiebetüren gefördert?
- Kann ich die Förderung auch als Vermieter beantragen?
- Werden nur Komplettfenster gefördert oder auch ein Scheibentausch?
- Wie finde ich einen Energieeffizienz-Experten?
- Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
- Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Auszahlung?
- Fragen zu Fenstern oder Haustüren? Wir helfen Ihnen beim nächsten Schritt.
Wer nach „KfW-Förderung für Fenster“ sucht, findet tausende Ergebnisse – und fast genauso viel Verwirrung. Denn die meisten Artikel werfen KfW und BAFA durcheinander oder sind längst veraltet.
Wer einzelne Fenster austauschen will, bekommt den Zuschuss vom BAFA – nicht von der KfW. Die KfW bietet ergänzend einen zinsgünstigen Kredit an. Und dann gibt es noch den Steuerbonus, den viele gar nicht kennen. Klingt kompliziert? Ist es nicht – wenn man es Schritt für Schritt durchgeht.
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Boguslaw Losik · Fenster- und Türenberater
Ein Überblick, damit Sie wissen, wo Sie sich informieren und hinwenden sollten
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Wer fördert was? BAFA, KfW und Steuerbonus im Überblick
Die Förderung für den Fenstertausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig sind zwei Stellen, die unterschiedliche Dinge tun – plus eine steuerliche Alternative.
BAFA→ Direkter Zuschuss
Das BAFA zahlt den nicht rückzahlbaren Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – also auch für neue Fenster und Außentüren. Das ist die Förderung, die die meisten meinen, wenn sie „KfW-Förderung“ sagen. |
KfW→ Ergänzungskredit
Die KfW bietet mit dem Programm 358/359 einen zinsgünstigen Kredit an – aber nur zusätzlich zum BAFA-Zuschuss, nicht allein. Außerdem fördert die KfW umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus (Programm 261). |
Steuerbonus § 35c EStG→ Alternative ohne Antrag
20 % der Kosten steuerlich absetzen, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro. Achtung: BAFA-Zuschuss und Steuerbonus schließen sich gegenseitig aus – Sie müssen sich entscheiden. |
Wie hoch ist der Zuschuss vom BAFA?
| Kennzahl | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % (15 % bis 30.000€ 20 % rpr den Anteil darüber) |
| Max. förderfähige Ausgaben | 30.000 € pro Wohneinheit | 60.000 € pro Wohneinheit |
| Max. Zuschuss | 4.500 € | 10.500 € |
| Mindestinvestition | 300 € brutto | 300 € brutto |
Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (bafa.de), Stand 2026
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Rechenbeispiel ohne iSFP
Fassadendämmung (12.000 €) + Dachdämmung (8.000 €) + Fenstertausch (15.000 €) = 35.000 € gesamt: 15 % von 30.000 € (Förderdeckel ohne iSFP) = 4.500 € Zuschuss |
Rechenbeispiel mit iSFP
Gleiche Sanierung, 35.000 € gesamt: 15 % von 30.000 € + 20 % von 5.000 € (Anteil über 30.000 €) = 4.500 € + 1.000 € = 5.500 € Zuschuss 1.000 € mehr als ohne iSFP. |
Welche Fenster werden gefördert?
Thermografie macht sichtbar, was schlechte Fenster kosten – die Förderung macht den Tausch wirtschaftlicher
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Nicht jedes neue Fenster ist automatisch förderfähig. Die technischen Mindestanforderungen der BEG EM sind deutlich strenger als das, was das GEG vorschreibt. Fenster mit Zweifachverglasung erreichen typischerweise Uw-Werte von 1,1 bis 1,4 W/(m²/K) – das reicht für die Förderung nicht aus. Förderfähig sind in der Regel nur Fenster mit Dreifachverglasung und wärmegedämmtem Rahmenprofil. Alle Profilsysteme, die wir bei Fenster Exklusiv anbieten – ob Aluplast, Salamander, Veka oder Gealan – erreichen mit Dreifachverglasung den geforderten Uw-Wert problemlos. |
| Bauteil | Max. U-Wert für Förderung | GEG-Anforderung |
|---|---|---|
| Fenster | Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) | Uw ≤ 1,3 W/(m²·K) |
| Dachfenster | Uw ≤ 1,0 W/(m²·K) | Uw ≤ 1,4 W/(m²·K) |
| Außentüren | Ud ≤ 1,3 W/(m²·K) | Ud ≤ 1,8 W/(m²·K) |
Quellen: BAFA technische Mindestanforderungen BEG EM; GEG Anlage 7
Entscheidend ist immer der Uw-Wert – das „w“ steht für „window“ und umfasst das gesamte Fenster inklusive Rahmen und Randverbund. Nicht verwechseln mit dem Ug-Wert (nur das Glas), der immer besser aussieht. Lassen Sie sich den Uw-Wert schriftlich bestätigen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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1
GebäudealterDer Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten sind ausgeschlossen. |
2
Energieeffizienz-Experte (EEE)Pflicht für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Muss in der dena-Expertenliste gelistet sein. Erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Projektnachweis (TPN). Finden unter: energie-effizienz-experten.de |
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3
Antrag vor BeginnDer Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer zuerst bestellt und danach den Antrag stellt, verliert den kompletten Zuschuss. Das ist der häufigste Fehler. |
4
Fachgerechter Einbau + LüftungskonzeptEinbau durch Fachunternehmen Pflicht. Bei stark verbesserter Luftdichtheit muss ggf. ein Lüftungskonzept erstellt werden – ohne kann dichte Verglasung in Altbauten Schimmel verursachen. Ihr EEE klärt das. |
Was ist mit dem KfW-Ergänzungskredit?
Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Selbstnutzer den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) beantragen. Damit finanzieren Sie den Restbetrag nach Abzug des Zuschusses zu vergünstigten Konditionen.
KreditbetragBis zu 120.000 € pro Wohneinheit |
VoraussetzungSelbstnutzer – Hauptwohnsitz. Haushaltseinkommen max. 90.000 € jährlich. |
BAFA-ZusageMuss vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein. |
FazitKein Muss, aber sinnvolle Ergänzung – besonders bei größeren Sanierungen. |
Steuerbonus als Alternative
Wer den Weg über BAFA nicht gehen möchte, kann die Kosten für den Fenstertausch über § 35c EStG steuerlich absetzen – ohne Energieberater und ohne vorherigen Antrag.
Steuerbonus § 35c EStG→ 20 % über 3 Jahre
7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten, 6 % im dritten. Maximal 40.000 € pro Objekt (= max. 8.000 € Steuerersparnis). Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Gleiche technische Anforderungen (Uw ≤ 0,95). |
BAFA oder Steuerbonus?→ Hängt von Ihrer Situation ab
Bei Investitionen bis ca. 25.000 € und vorhandenem iSFP ist BAFA meist vorteilhafter (20 % sofort statt über drei Jahre). Bei höheren Investitionen oder ohne Energieberater kann der Steuerbonus einfacher sein. Beides zusammen geht nicht. |
Was wird sonst noch gefördert?
Die BEG-Förderung beschränkt sich nicht auf die Fenster selbst. Gefördert werden laut BAFA alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind:
MitgefördertDemontage und Entsorgung alter Fenster |
Nicht gefördertRein optische Maßnahmen ohne energetischen Bezug. |
Quelle: BAFA – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Version 10.0)
So läuft der Antrag – Schritt für Schritt
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1
Energieeffizienz-Experten beauftragenEr prüft die technische Machbarkeit und erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), deren ID Sie für den Antrag benötigen. |
2
Angebot einholenKonkretes Angebot vom Fensterbauer einholen. Der Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten (für den Fall, dass die Förderung abgelehnt wird). |
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3
BAFA-Antrag stellenOnline über das BAFA-Portal. Bearbeitungszeit derzeit ca. 4 bis 8 Wochen. Nicht vor der Zusage mit dem Einbau beginnen. |
4
Fenster einbauen lassenNach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau. |
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Schritte 5–7: Abschluss und Auszahlung
→ Verwendungsnachweis → Prüfung → Zuschuss
Schlussrechnung, Fachunternehmererklärung und technischer Projektnachweis (TPN) vom Energieberater hochladen. Auszahlung in der Regel 6 bis 12 Wochen nach Prüfung. |
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Die drei häufigsten Fehler bei der Förderung
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1
Zu spät beantragenWer den Handwerker beauftragt, bevor der BAFA-Antrag gestellt ist, verliert den kompletten Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingehen. |
2
Uw-Wert und Ug-Wert verwechselnManche Angebote werben mit Ug-Wert 0,5 – das ist nur das Glas. Entscheidend ist der Uw-Wert (Glas + Rahmen + Randverbund). Schriftlich bestätigen lassen. |
3
Keinen iSFP machenKostet nach Förderung nur 300–600 € Eigenanteil, bringt 5 % mehr Zuschuss und verdoppelt die förderfähigen Kosten. Ab 8.000 € Investition rechnet er sich immer. |
Die Förderung für den Fenstertausch ist real und lohnend – wenn man die Reihenfolge eithält. Erst Energieberater, dann Antrag, dann beauftragen. Den Uw-Wert schriftlich bestätigen lassen. Und den iSFP ab einer Investition von 8.000 € ernsthaft prüfen. Wer das beachtet, holt das Maximum heraus.
Häufige Fragen zur Fenster-Förderung 2026
Werden auch Haustüren und Schiebetüren gefördert?
Ja. Die BEG-Einzelmaßnahmen umfassen Fenster, Außentüren und -tore. Für Haustüren gilt ein maximaler Ud-Wert von 1,3 W/(m²·K). Schiebetüren (HST und PSK) werden wie Fenster nach dem Uw-Wert bewertet und müssen ≤ 0,95 W/(m²·K) erreichen.
Kann ich die Förderung auch als Vermieter beantragen?
Ja. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer – egal ob Selbstnutzer oder Vermieter. Der KfW-Ergänzungskredit ist allerdings nur für Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen unter 90.000 € verfügbar.
Werden nur Komplettfenster gefördert oder auch ein Scheibentausch?
In der Regel müssen komplette Fenster (Rahmen + Verglasung) getauscht werden. Ein reiner Scheibentausch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig – wenn der Rahmen für die neue Verglasung geeignet ist und der Uw-Wert des gesamten Fensters ≤ 0,95 erreicht wird.
Wie finde ich einen Energieeffizienz-Experten?
Über die offizielle Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena): energie-effizienz-experten.de. Postleitzahl eingeben, Fachgebiet „Wohngebäude“ wählen.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme ist nur eine Förderung möglich. Sie können aber verschiedene Maßnahmen über verschiedene Wege fördern lassen – zum Beispiel Fenster über BAFA und eine spätere Dachdämmung über den Steuerbonus.
Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Auszahlung?
Rechnen Sie mit insgesamt 6 bis 12 Monaten: 4 bis 8 Wochen für die Zusage, dann die Bauzeit, dann 6 bis 12 Wochen für die Prüfung des Verwendungsnachweises und die Auszahlung.
Fragen zu Fenstern oder Haustüren? Wir helfen Ihnen beim nächsten Schritt.
Für die Förderberatung wenden Sie sich an einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (energie-effizienz-experten.de) oder direkt ans BAFA. Wir beraten Sie gerne zu Fenstern und Türen, die die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.
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Telefon
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